FAQs

ANTWORTEN AUF IHRE WICHTIGSTEN FRAGEN

Gerne eine Liste mit allen Medikamenten, die Sie einnehmen sowie Kontaktdaten Ihres behandelnden Arztes und einer Person Ihres Vertrauens.
Als gesetzlich Versicherter zusätzlich Ihre gültige europäische Gesundheitskarte,
als privat Versicherter Ihren Personalausweis.

Ihr erster Besuch dient unserem gegenseitigen Kennenlernen. Wir nehmen Ihren zahnmedizinischen Befund auf, fertigen ggf. digitale Röntgenbilder an und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche. Danach richtet sich dann die weitere Behandlungs- und Terminplanung.

Selbstverständlich! Uns ist bewusst, dass der Zahnarztbesuch für viele Menschen mit Aufregung und Ängsten verbunden ist. Deshalb werden wir mit Ihnen geduldig Schritt für Schritt vorgehen.

Da wir eine Bestellpraxis mit Terminvergabe sind, melden Sie sich bitte auch als Schmerzpatient immer telefonisch bei uns an.
Wir können Ihnen dann sagen, welche Zeit an dem jeweiligen Tag für Sie reserviert ist.

Im Rahmen des Kassenzahnärztlichen Notdienstes sind an Wochenenden und Feiertagen jeweils von 9-12 und 15-18 Uhr Praxen für den Dienst eingeteilt. Sie können erfragt werden unter der Telefonnummer
030-89 00 43 33 unter www.kzv-berlin.de/patienten/notdienst

Bitte warten Sie unbedingt mit dem Trinken von Kaltem und Heißem sowie mit dem Essen bis die Wirkung vollständig nachgelassen hat. Es besteht akute Verletzungsgefahr, da Sie es nicht merken.

Der Aufwand einer professionellen Zahnreinigung richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Anzahl der Zähne, notwendige Behandlungsintensität, notwendiger Intervall, allgemeine Krankheitsgeschichte, Essgewohnheiten usw.
Daraus ergibt sich für Sie ein individueller Preis, den wir Ihnen nach der Befundaufnahme gerne mitteilen.

Der erste Besuch kann schon nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne stattfinden, also so ca. im Alter von 1,5 Jahren. So können wir schon früh Pflegetipps und Informationen für die Gesundheit der Milchzähne geben. Ihr Kind kann uns entspannt kennenlernen und verbindet nicht gleich eine richtige Behandlung mit dem ersten Besuch bei uns.

Für Kinder im Alter zwischen 6 und 17 Jahren bezahlt die gesetzliche Krankenkasse eine halbjährliche Prophylaxe mit folgenden Bestandteilen:

Anfärben der Zähne, Mundhygieneaufklärung und Instruktion, Reinigung der Zähne, systematische Fluoridierung und die Versiegelung der bleibenden Backenzähne.

Gerne können die Kinder ihre Zahnbürste von zuhause mitbringen.

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen tatsächlich keine Versicherung empfehlen. Wir möchten Ihnen jedoch dringend empfehlen, die Angebote kritisch zu hinterfragen. Die Bandbreite der in den Policen versicherten Leistungen reicht von einer Aufstockung der an der von der Krankenkasse gewährten Festzuschüsse über eine prozentuale Bezuschussung der Gesamtrechnung bis zu einer wirklichen Versicherung für rein private Behandlungen und sogenannte Wunschleistungen. Dementsprechend unterscheiden sich die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr stark.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Leistungen zu begrenzen.
Im § 12 des Sozialgesetzbuches (SGB V) wird ein sogenanntes „Wirtschaftlichkeitsgebot“ definiert: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”
Leistungen, die mehr als „ausreichend“ sind – z.B. zahnfarbene Kunststoff-Füllungen, Keramikinlays, Wurzelkanalbehandlungen unter dem OP-Mikroskop, rein ästhetische Korrekturen usw. – dürfen also gar nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, sondern erfordern Ihre Beteiligung an den Kosten.

Abgesehen von speziellen Instruktionen, die Sie von uns persönlich erhalten haben, gilt allgemein folgendes:

  1. Auch eine frische Wunde im Mund blutet zunächst. Deshalb werden Sie gebeten, für 20 Minuten auf einen Tupfer zu beißen. Durch die Kompression bildet sich ein Koagulum – ein Blutgerinnsel, das die Wunde verschließt und die Heilung ermöglicht. Es ist vergleichbar mit der Schorfschicht auf einer oberflächlichen Wunde in der Haut. Achten Sie darauf, diesen natürlichen Wundverschluss zu erhalten, indem Sie nicht intensiv spülen, saugen oder ausspucken. Leichte Blutspuren sind im Verlauf des Tages normal, aber bei anhaltenden, stärkeren Blutungen melden Sie sich bitte bei uns oder dem zuständigen Notdienst.
  2. Bitte Verzichten Sie in den ersten 24 Stunden auf Kaffee, schwarzen und grünen Tee sowie Alkohol, da sie anregend wirken und Nachblutungen begünstigen.
  3. Verzichten Sie unbedingt auch auf den Tabakkonsum, um die Wundheilung nicht zu stören.
  4. Vermeiden Sie körperliche Anstrengung – nicht bücken, schwer heben und auch keinen Sport treiben.

 

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030 – 53 60 25 13